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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Aufnahme in einer Jugendherberge ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF) Voraussetzung. Sie kann auch vor Ort in den Jugendherbergen erworben werden. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.


1. Reservierung

1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 Bei Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird auf jeden Fall ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
1.6 Bei Reservierungen von Klassenfahrten/Gruppenaufenthalten und Feriencamps, die neben Übernachtung und Verpflegung noch weitere Leistungen enthalten und eine Vorauszahlung beinhalten, wird durch die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland ein Reisesicherungsschein ausgestellt. Der Reisesicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post übermittelt. Sollte der Reisesicherungsschein fehlen, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechende Jugendherberge, die Sie gebucht haben.

2. Online-Reservierung

Das Online-Buchungssystem gibt Ihnen einen Überblick über freie Kapazitäten und hier können Sie 24 Stunden, Tag und Nacht, Reservierungen in allen Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland vornehmen.

Bei Buchungen von Familien, Paaren, Einzelgästen, Gruppen und Veranstaltungen von bis zu fünf Zimmern wird die Reservierung direkt verbindlich. Die Buchungsbestätigung erscheint unmittelbar auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Außerdem erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.

Bei Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen ab sechs Zimmern und bei Schulklassen erhalten Sie direkt die Reservierungsbestätigung als Belegungsvertrag auf dem Bildschirm und per E-Mail. Der Belegungsvertrag wird gültig, wenn dieser bis zum eingedruckten Datum unterschrieben an die Jugendherberge per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugestellt wird.

Die Jugendherberge hat nach Erhalt der Online-Buchung 10 Tage die Möglichkeit, von der Reservierung Abstand zu nehmen, falls reservierte Leistungen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Voraussetzung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist die DJH-Mitgliedschaft. Falls Sie noch nicht im Besitz einer Mitgliedskarte sind, fordern Sie diese über unsere Homepage auf der Seite „Mitgliedschaft“ an. Auf dieser Seite erhalten Sie auch Informationen zur Mitgliedschaft. Die Mitgliedskarte können Sie auch direkt bei Anreise in der Jugendherberge erwerben. Alle Änderungen und Stornierungen nehmen Sie bitte schriftlich vor. Diese werden wirksam, wenn sie unter Angabe der Buchungsnummer (per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg) in der Jugendherberge eingehen.

Darüber hinaus gelten die Bedingungen des Belegungsvertrags/der Buchungsbestätigung.

3. Zahlung

Die Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Bei Gruppen/Schulklassen, die 50% oder mehr der Jugendherberge gebucht haben, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages bis sechs Monate vor der Anreise erforderlich. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.

4. SaarlandCard und PfalzCard für Familien

4.1 Die Familien erhalten bei der Buchung für die Jugendherbergen im Saarland (Dreisbach, Homburg, Saarbrücken, Tholey und Weiskirchen) kostenlos die SaarlandCard (ab zwei Übernachtungen). In den Jugendherbergen in der Pfalz (Altleiningen, Bad Bergzabern, Dahn, Hochspeyer, Neustadt, Pirmasens, Speyer, Thallichtenberg, Wolfstein) erhalten Familien die kostenlose PfalzCard.
4.2 Die SaarlandCard/PfalzCard beinhaltet den kostenlosen Besuch von Freizeiteinrichtungen sowie freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr. Die SaarlandCard/PfalzCard wird der Familie bei Aufenthalt in der Jugendherberge mit der Information der teilnehmenden Attraktionen ausgehändigt. (z.B. freier Eintritt in Museen, Schwimmbädern, Freizeiteinrichtungen, freie Fahrt im ÖPNV, etc.)
4.3 Auf der dem Gast ausgehändigten SaarlandCard/PfalzCard werden Vor- und Zuname sowie das Anreise- und Abreisedatum erfasst.
4.4 Die auf der SaarlandCard/PfalzCard gespeicherten Daten werden während des Aufenthalts zur Zugangskontrolle bei den beteiligten Leistungspartnern elektronisch aus der Karte ausgelesen und genutzt, jedoch bei den Leistungspartnern nicht gespeichert. Die Leistungspartner geben diese Daten ggf. an Unternehmen weiter, welche die Zugangssysteme betreiben bzw. die Software zur Verfügung stellen. Die Nutzung der Daten durch die Leistungspartner sowie durch die Tourismuszentrale des Saarlandes/PfalzCard GmbH erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Zugangskontrolle. Eine anderweitige Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht. Die Speicherung der Daten des Gastes erfolgt in verschlüsselter Form und nur bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Karte. Mit Rücknahme der Karte werden die Daten von dieser gelöscht.
Die Nutzungsbedingungen der SaarlandCard finden Sie unter www.DieJugendherbergen.de/Saarlandcard und die Nutzungsbedingungen der PfalzCard unter www.DieJugendherbergen.de/Pfalzcard

5. Datenbestimmungen

Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Datenschutzerklärung.

6. Absagen/Stornierungsbedingungen

6.1 Familien, Einzelgäste und Paare mit Buchungsbestätigung können ihre Buchung schriftlich absagen. Die Absage muss der Jugendherberge bis zum Vortag der geplanten Anreise zugegangen sein, sofern in der Reservierungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Familienprogramme und Feriencamps müssen schriftlich abgesagt werden. Die Absage muss mindestens ein Monat vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein. 
6.2 Gruppen/Schulklassen mit einem schriftlichen Belegungsvertrag/Buchungsbestätigung müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen. 
6.3 Bei Gruppen/Schulklassen, die 50% oder mehr der Jugendherberge gebucht haben, muss die Korrektur der Teilnehmerzahl oder die Absage mindestens sechs Monate vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge schriftlich zugegangen sein.
6.4 Bei Anmeldungen innerhalb von zwei Monaten vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter »Ausfallzahlung« im nächsten Kapitel genannt sind.
6.5 Die Jugendherbergen sind berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag/Buchungsbestätigung zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

7. Ausfallzahlung

7.1 Eine Entschädigung von 50% aller vereinbarten Leistungen je Person und Tag wird fällig, wenn
- die Gäste nicht anreisen, ohne abzusagen
- die Absagefrist nicht eingehalten wurde
- zwischen der Zahl der angemeldeten und angereisten Gäste eine Minderung um mindestens 15% eintritt
7.2 Sollten die der Jugendherberge durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
7.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
7.4 Die Entschädigung ist mit Eintritt der in 7.1 genannten Fälle sofort fällig. Ein möglicher späterer Verzicht gemäß 7.2. steht dem nicht entgegen. Für den Fall, dass ein Verzicht eintritt, wird die Erstattung vorgenommen.

8. Mitgliedschaft

Die Vorlage der gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für die Nutzung der Jugendherbergen.

9. Mitgliedschaft von Personen

9.1 Die Mitgliedskarte kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) erworben werden.
9.2 Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte „Familie/27 Plus“ (FAM/27 Plus). Eheähnliche Gemeinschaften (auch gleichgeschlechtliche) sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Eigene volljährige Kinder bis max. 26 Jahre können ebenfalls innerhalb der Familienmitgliedschaft der Eltern Mitglied sein und erhalten eine eigene Mitgliedskarte, auch bei abweichender Anschrift.
9.3 Familienmitgliedskarten (FAM/27 Plus) berechtigen den volljährigen Karteninhaber zur Mitnahme eigener und befreundeter minderjähriger Kinder.
9.4 Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die »Internationale Gastkarte« (Welcome Stamps) erwerben.

10. Mitgliedschaft von Organisationen

10.1 Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
10.2 Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
10.3 Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

11. Preise

Grundlage der Preise ist grundsätzlich die aktuelle Preisliste der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reservierungsbestätigung bzw. des Belegungsvertrags. Sollten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung Preisanpassungen notwendig sein, werden diese mindestens 3 Monate vor Reisebeginn mitgeteilt. Beim Familienaufenthalt gilt die Kinderermäßigung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste nur beim Aufenthalt in einem gemeinsamen Zimmer. Für Gruppenbuchungen die den Silvesterzeitraum betreffen, gelten die jeweils vereinbarten Preise. Die aktuellen Preise sind unter www.DieJugendherbergen.de zu finden.


12. Haftung

12.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
12.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Betriebsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das DJH, seine Organe oder Mitarbeiter haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das DJH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.




Unser Miteinander in den Jugendherbergen
in Rheinland-Pfalz und im Saarland (Hausordnung)

Sie finden in unseren Jugendherbergen eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, treffen auch auf eine Vielzahl von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Die folgenden Regeln sollen helfen, zu einem guten Miteinander aller Gäste im Haus beizutragen.

Ankunft / Abreise

Zugesagte Plätze werden bis 19 Uhr freigehalten. Danach können sie an andere Gäste vergeben werden. Gerne können Sie individuelle Ankunftszeiten mit der Betriebsleitung vereinbaren.
Sie haben nicht reserviert? Informieren Sie sich telefonisch oder online, ob die Jugendherberge noch freie Plätze hat. Eine Übernachtung unangemeldeter Gäste ist dann möglich, wenn die Belegungssituation es zulässt.
Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, ist Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, ausländische Gäste ohne Mitgliedskarte müssen eine „Internationale Gastkarte“ erwerben.
Ist der Tag der Abreise gekommen, bitten wir Sie, die Zimmer bis 9:30 Uhr zu räumen. Eine Abreise vor 7 Uhr ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Aufenthalt

Als Gruppenleiter oder Lehrer sind Sie verantwortlich für Ihre Gruppe.
Auf den Zimmern dürfen keine Speisen zubereitet oder elektrische Geräte, wie z.B. Kocher verwendet werden.
Das Rauchen auf dem Gelände der Jugendherberge ist nur in ausgewiesenen Bereichen möglich.
Der Konsum und der Verkauf von Cannabis in der Jugendherberge und auf dem Gelände der Jugendherberge sowie im Umkreis von 100 Metern um das Gelände der Jugendherberge sind nicht gestattet. 
Damit jeder schlafen kann, der schlafen möchte, ist zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Abweichende Vereinbarungen mit der Betriebsleitung sind möglich.
Unsere Jugendherbergen sind in der Regel bis 22:00 Uhr geöffnet. Erwachsene erhalten für ihren Aufenthalt einen Haustürschlüssel.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in Absprache mit der Betriebsleitung möglich.
Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren ist in den Räumen der Jugendherbergen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, mit Ausnahme von zugewiesenen Anschlüssen.

Hausrecht

Die Betriebsleitung übt das Hausrecht im Auftrag des Vorstandes der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland aus. Die Fürsorge und der Schutz unserer Gäste liegen uns sehr am Herzen. Bei Handlungen, die dem Zuwiderlaufen oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, kann die Betriebsleitung oder ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen. Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.

Mainz, den 24.06.2024

Die Jugendherbergen
in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Zentrale
In der Meielache 1
55122 Mainz
Telefon 0 61 31 / 3 74 46-0
Telefax 0 61 31 / 3 74 46-22
zentrale@diejugendherbergen.de
www.DieJugendherbergen.de
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